Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und der ersten Reinigung liegen Stationen, über die Angehörige nicht selbst bestimmen. Zuerst untersuchen Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft den Fundort, und erst mit deren Freigabe darf ein Betrieb dort arbeiten. Diese Seite beschreibt, wie Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Schwarzenbruck der Reihe nach ablaufen.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie über den Zugang zu den Räumen. Vor der Freigabe wird nichts betreten und nichts verändert. Wir klären beim ersten Kontakt, wie dieser Stand gerade ist.
- Nichts selbst putzen. Nach dem Lüften wirkt der Geruch schwächer, und nach dem Schließen der Fenster ist er wieder da. Das ist kein Zeichen von Nachlässigkeit, sondern ein Hinweis darauf, wo die Quelle sitzt: nicht in der Raumluft, sondern im Material. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich ein. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, und wer feucht darüber wischt, verteilt die Rückstände weiter. Erst wenn das betroffene Material heraus ist, bleibt der Geruch dauerhaft weg.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist, was bekannt ist: welcher Raum betroffen ist, ob die Freigabe schon vorliegt, wie groß die Wohnung ist und wer über sie entscheiden kann. Aus diesen Angaben ergibt sich, ob es um die Reinigung eines Raums oder um die gesamte Wohnung geht.
- Wir sehen uns die Räume an. Ein Mitarbeiter verschafft sich vor Ort einen Eindruck vom Zustand. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Angebot. Danach steht der Umfang schriftlich fest. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke halten wir zurück und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt. Je nach Fall bleibt es bei der Tatortreinigung eines Raums oder es folgt die vollständige Wohnungsauflösung.
Wer nicht einschätzen kann, an welcher Stelle dieses Ablaufs er gerade steht, klärt das am besten im Gespräch. Die Besichtigung bindet an nichts.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.