Unterlagen, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und an die Berechtigten übergeben. Das gilt bei der Reinigung eines Fundorts ebenso wie bei der Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und bei einer Wohnungsauflösung in Schwarmstedt. Der Ablauf davor ist in allen drei Fällen derselbe.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Arbeit, bevor der Ort von Polizei oder Staatsanwaltschaft freigegeben ist.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Bodenbelag ist nur die oberste Schicht. Darunter liegen Fugen, Kleber, Dämmung und Estrich. Flüssige Rückstände wandern in diese Schichten weiter. Sichtbare Sauberkeit sagt nichts über den biologischen Zustand darunter. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch endet erst, wenn seine Quelle im Material entfernt ist.
- Der Anruf. Hilfreich ist, um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war und welche Böden verlegt sind. Für eine erste Einordnung genügt das.
- Der Termin vor Ort. Jemand aus dem Einsatzteam sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Die Fahrzeuge sind neutral und ohne Firmennamen.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand mit der Arbeit beginnt. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Begonnen wird nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird der gesamte Hausrat geräumt. Papiere, Bargeld und Wertsachen gehen vorher an die Berechtigten, und entsorgt wird nur, was freigegeben ist. Bleibt es bei der Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung, beschränkt sich der Einsatz auf die betroffenen Räume.
Welcher Umfang nötig ist, lässt sich telefonisch grob einordnen und beim Termin in den Räumen genau festlegen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.