Solange die Polizei einen Fundort nicht freigegeben hat, ruht dort jede Arbeit. Danach beginnt das, worum es auf dieser Seite geht: die Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn der ganze Haushalt aufgelöst werden soll, die Wohnungsauflösung. Der Weg dorthin ist in Schwabhausen derselbe wie andernorts und lässt sich in sechs Schritten beschreiben.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei oder die Staatsanwaltschaft mit dem Fall befasst, bleibt der Ort bis zur Freigabe unangetastet. Erst danach fahren wir hin.
- Die Räume unberührt lassen. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Eine Fläche kann oben sauber aussehen und im Material trotzdem belastet sein, denn das Auge sagt über den biologischen Zustand nichts aus. Ein Lappen verteilt Rückstände eher, als dass er sie herausholt, und der Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Material sitzt. Eigenes Putzen bringt Sie an dieser Stelle also nicht weiter.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist alles, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, welche Böden verlegt sind, ob die Freigabe vorliegt und ob nur gereinigt oder auch geräumt werden soll.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet Sie nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen schriftlich, welche Arbeiten vorgesehen sind und was sie kosten. Begonnen wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Soll die Wohnung aufgelöst werden, räumen wir den Hausrat im selben Zug. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob Tatortreinigung, ein Fundort oder ein kompletter Haushalt: Am Anfang steht ein Gespräch, in dem geklärt wird, was die Räume brauchen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.