Vermieter fragen zuerst, wann die Räume wieder nutzbar sind. Angehörige fragen zuerst nach den persönlichen Dingen des Verstorbenen. Die Arbeit dahinter ist dieselbe: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung in Schulzendorf. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Weil sich vor einer Besichtigung nicht beurteilen lässt, wie weit die Rückstände reichen. Was auf einem Boden sichtbar ist, sagt nichts über den Zustand darunter: Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen Flüssigkeit auf, und eine Fläche kann sauber wirken und biologisch trotzdem belastet sein. An einem Fundort beurteilen wir deshalb zuerst das Material und nicht den Anblick. Ein Wischgang an der Oberfläche verteilt die Rückstände, statt sie zu entfernen, weil er die Quelle im Material unberührt lässt.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und den sieht man erst vor Ort. Die Besichtigung ist kostenlos. Im Anschluss liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, nachdem Sie ihm zugestimmt haben.
Ja, sobald die Quelle im Material beseitigt ist. Geruch liegt nicht auf der Oberfläche, er stammt aus dem, was in Boden, Fugen und Untergrund gezogen ist. Wird das kontaminierte Material entfernt und werden die betroffenen Flächen desinfiziert, fällt damit auch die Ursache des Geruchs weg.
Papiere, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden herausgesucht, verwahrt und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, solange keine Freigabe dafür vorliegt. Das gilt bei einer Wohnungsauflösung ebenso wie bei der Reinigung einzelner Räume. Die Fahrzeuge unserer Teams tragen keine Firmenbeschriftung.
Für das erste Gespräch genügt eine grobe Schilderung: um welche Räume es geht und was bekannt ist. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
