Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung ruft manchmal der Vermieter an, manchmal ein Angehöriger. Für die Arbeit selbst macht das keinen Unterschied: Wir sehen uns die Räume an, legen ein Angebot vor und beginnen erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat. Nach Schonungen kommen wir für die Leichenfundortreinigung, für die Wohnung nach einem Todesfall und für die anschließende Wohnungsauflösung.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann trocken und sauber wirken und im Material darunter belastet sein, denn Rückstände ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich. Wer oberflächlich wischt, verteilt sie eher, als dass er sie entfernt, und sichtbare Sauberkeit sagt nichts über den biologischen Zustand einer Stelle aus. Am Geruch zeigt sich dasselbe: Er sitzt in dem Material, das die Quelle aufgenommen hat, und verschwindet dauerhaft, sobald dieses Material heraus ist. Bei einer Tatortreinigung wird deshalb kontaminiertes Material entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Vom Zustand der Räume, und den sieht sich vorher jemand an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach liegt ein Angebot über den Umfang der Arbeiten vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie es annehmen. Abgerechnet wird aufgeschlüsselt, dazu erhalten Sie eine Dokumentation des Einsatzes, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung besprochen, wenn der Umfang der Arbeiten bekannt ist. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe des Ortes ab. Liegt sie vor, wird die Besichtigung vereinbart, und wir sehen uns an, was betroffen ist: welche Flächen, welche Möbel, welcher Boden.
Am Telefon genügt eine knappe Schilderung der Lage: um welche Räume es geht und was bisher bekannt ist. Alles Weitere klärt der Termin vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
