Bevor in einer Wohnung nach einem Todesfall gearbeitet werden kann, sind zwei Punkte zu klären: ob die Räume behördlich freigegeben sind und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Erst danach steht fest, welche Arbeit ansteht. Das ist die Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es dazu kommt, die anschließende Wohnungsauflösung. Für Einsätze in Schönheide läuft es in dieser Reihenfolge ab.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Zuerst die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fall befasst, beginnt nichts, solange der Ort nicht freigegeben ist. Bis dahin bleibt in den Räumen alles unverändert.
- Nichts selbst putzen. Eine gewischte Fläche kann sauber aussehen und es doch nicht sein. Was in Fugen, Bodenbelag, Holz oder Estrich gezogen ist, lässt sich von oben nicht erkennen. Der Augenschein ist hier kein Maßstab für den biologischen Zustand einer Fläche. Wasser und Haushaltsreiniger verteilen solche Rückstände zusätzlich in der Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt, und verschwindet dauerhaft erst mit ihr.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich sind Angaben zur Art und Größe der Räume, zum Zustand, soweit er bekannt ist, und dazu, ob eine Freigabe der Behörden vorliegt. Ebenso, wer als Auftraggeber auftritt und wer aufschließen kann.
- Wir sehen uns die Räume an. Zur Besichtigung wird ein Termin vereinbart. Sie kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten schriftlich, welche Arbeiten wir übernehmen und was sie kosten. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Angefangen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Zum Abschluss gehören eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Der erste Schritt ist ein Telefonat, in dem Sie schildern, was vorliegt. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.