Nach einem Leichenfund gibt es für Angehörige nichts, was sie selbst anfassen müssten. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, ebenso Wohnungen nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Schönenberg-Kübelberg. Der Ablauf ist festgelegt, und er beginnt nicht mit Eimer und Reiniger.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, beginnt keine Reinigung. Erst wenn die Freigabe erteilt ist, dürfen die Räume bearbeitet werden.
- Die Räume unberührt lassen. Wischen erreicht die Oberfläche und nur die. Was in Fugen, Dielen, Teppichboden und Estrich gezogen ist, bleibt darunter liegen, auch wenn der Raum danach sauber wirkt. Wie eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Und ein Geruch, dessen Ursache im Material steckt, kommt wieder, solange dieses Material an seinem Platz bleibt. Mit dem Tuch wird verteilt, nicht entfernt.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft, was ohnehin bekannt ist: um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt, wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang zur Wohnung ermöglichen kann.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden, und die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Vor dem ersten Handgriff steht der Umfang schriftlich fest. Gearbeitet wird erst, nachdem der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Nichts verlässt die Wohnung, für das keine Freigabe vorliegt. Je nach Auftrag folgt die Reinigung des Fundorts, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder deren vollständige Auflösung.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie im Moment wissen. Alles Weitere wird bei der Besichtigung geklärt, bevor irgendetwas beginnt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.