Bevor an einem Fundort gearbeitet werden darf, muss die Polizei oder die Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Ab diesem Punkt beginnt unsere Arbeit: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn der Hausrat vollständig heraus soll, die Wohnungsauflösung. Wir fahren zum Einsatzort in Schönberg.
Haushaltsreiniger und ein Wischmopp sind für geschlossene Oberflächen gedacht. Nach einem Todesfall in einer Wohnung liegt das Problem tiefer: Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich, und dort endet die Reichweite eines Wischtuchs. Was mit Wasser über die Fläche geht, wird eher verteilt als entfernt, auch auf zuvor unberührte Bereiche. Hinzu kommt, dass eine Fläche sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein kann; darüber entscheidet nicht das Aussehen. Wir entfernen deshalb betroffenes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich danach, in welchem Zustand die Räume sind. Deshalb steht am Anfang eine Besichtigung, die nichts kostet. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Nach Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ja, sobald die Quelle im Material entfernt ist. Geruch hängt nicht in der Luft, er kommt aus dem, was sich in Belag, Fuge oder Untergrund festgesetzt hat. Mit der Reinigung wird diese Ursache mitentfernt, und damit endet auch der Geruch.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wie viel Material heraus muss und wie aufwendig die Reinigung wird, unterscheidet sich von Wohnung zu Wohnung, weshalb wir vorab keine Dauer nennen. Was in Ihrem Fall ansteht, halten wir nach dem Termin vor Ort schriftlich fest.
Für den ersten Schritt genügt ein Gespräch, in dem Sie schildern, was vorgefallen ist und wer den Zugang zur Wohnung ermöglichen kann.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
