Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigegeben haben, kann gearbeitet werden. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die anschließende Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Schönberg kommen wir, sehen uns die Räume an und sagen, welcher Aufwand nötig ist.
Nein, denn das Problem sitzt unter der Oberfläche. Nach dem Lüften wirkt ein Zimmer kurz unauffällig, wenig später steht derselbe Geruch wieder darin. Das liegt nicht an der Luft, sondern am Material: Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich ein und geben von dort weiter ab. Eine Fläche kann sauber aussehen und trotzdem kontaminiert sein. Wischen verteilt das, was oben liegt. An die Quelle darunter kommt es nicht heran. Bei einer Tatortreinigung wie bei einer Wohnung nach einem Todesfall wird deshalb entfernt, was kontaminiert ist, der Rest wird desinfiziert. Ist die Quelle heraus, bleibt auch der Geruch weg.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten, und erst mit Ihrer Zustimmung beginnen wir.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Ob eine Versicherung sich an den Kosten beteiligt, entscheidet sie selbst. Von uns bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Beides ist so gehalten, dass Sie es bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht und was bekannt ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
