Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und der Reinigung liegen Stationen, die kein Angehöriger selbst steuert: Polizei, Bestatter, teils die Staatsanwaltschaft. Unsere Arbeit setzt danach an. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die Wohnungsauflösung in Schönau a.Königssee.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Solange die Polizei an einem Fundort arbeitet, wird dort nichts gereinigt und nichts fortgetragen. Ist die Aufnahme abgeschlossen, gibt die Behörde die Räume frei. Ab diesem Punkt können wir übernehmen.
- Nichts selbst putzen. Haushaltsreiniger lösen Staub und Fett von glatten Flächen. Dort endet ihre Wirkung. An einem Fundort sind Rückstände in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich eingezogen, also dorthin, wo ein Tuch nicht hinreicht. Wischen verteilt sie zusätzlich über die Fläche. Ein Zimmer kann sauber wirken und biologisch belastet sein, und der Geruch hält sich so lange, wie die Quelle im Material steckt. Putzen bringt hier nichts, niemand muss es versuchen.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich sind: welche Räume betroffen sind, welche Böden dort liegen, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt und uns Zugang verschafft. Für eine erste Einordnung genügt das.
- Ansehen, was zu tun ist. Wir kommen zu den Räumen und schauen uns den Zustand an. Diese Besichtigung kostet nichts und bindet Sie an nichts.
- Angebot. Danach steht schriftlich fest, welcher Umfang gemeint ist. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob eine Reinigung ausreicht oder die Wohnung anschließend geräumt werden soll, lässt sich im Gespräch und bei der Besichtigung klären, bevor irgendetwas entschieden ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.