Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung ist zuerst die praktische Frage zu klären, wer den Auftrag erteilt und wer Zugang zu den Räumen verschafft. Ist noch offen, welche Angehörigen das übernehmen, führen auch Vermieter oder Hausverwaltungen das erste Gespräch; eine Besichtigung verpflichtet zu nichts. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung in Schöllnach abläuft und wie wir Wohnungen nach einem Todesfall übernehmen.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleiben die Räume unberührt, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft sie freigeben. Vorher beginnt bei uns nichts.
- Nichts selbst putzen. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich aufgenommen haben. Eine Fläche kann danach sauber aussehen, ohne biologisch sauber zu sein, denn das Auge prüft den Zustand des Materials nicht. Ein Lappen verteilt Rückstände eher, als dass er sie aufnimmt. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, sondern hat eine Quelle im Material. Ist diese entfernt, bleibt er dauerhaft fort.
- Was am Telefon geklärt wird. Um welche Räume es geht, was bisher bekannt ist, ob eine Freigabe vorliegt und wer uns hineinlässt. Mehr ist für den Anfang nicht nötig.
- Besichtigung. Jemand von uns sieht sich die Räume an, kostenlos. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben, und unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Angebot. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor irgendetwas begonnen wird. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Je nach Lage bleibt es bei der Tatortreinigung einzelner Räume, oder es folgt die vollständige Wohnungsauflösung mit Räumung des Hausrats.
Wer den Ablauf lieber vorab durchsprechen möchte, kann das im ersten Gespräch tun. Festgelegt wird nichts, bevor das Angebot vorliegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.