Zwischen dem Auffinden und der Reinigung steht die Untersuchung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Solange der Ort nicht freigegeben ist, darf niemand dort arbeiten. Danach beginnt unser Teil: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, wenn gewünscht anschließend die Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Schmitten im Taunus kommen wir mit allem, was dafür nötig ist.
Wer nur die Oberfläche behandelt, entfernt das Sichtbare und lässt das Entscheidende zurück. Rückstände bleiben nicht oben liegen. Sie laufen in Fugen, unter Sockelleisten, durch Teppich und Laminat und ziehen bis in den Estrich. Eine Fläche kann danach vollkommen sauber aussehen und trotzdem biologisch belastet sein, denn dem Boden sieht man seinen Zustand nicht an. Feuchtes Wischen verteilt dabei einen Teil der Kontamination noch in Bereiche, die vorher unberührt waren. Wir arbeiten deshalb von der Tiefe her: Wir prüfen, wie weit das Material betroffen ist, nehmen das Belastete heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang dessen, was tatsächlich zu tun ist. Deshalb sieht sich vorher jemand die Wohnung an, kostenlos und ohne Verpflichtung. Sie bekommen danach ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Gehört eine Wohnungsauflösung dazu, verlässt nichts das Haus, bevor Sie die Freigabe dafür erteilt haben.
Das lässt sich nur am konkreten Objekt sagen und wird bei der Besichtigung geklärt. Dort wird auch besprochen, wann gearbeitet wird. Auf Wunsch legen wir die Zeiten so, dass Sie im Treppenhaus niemandem begegnen. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung.
Ja. Der Geruch kommt aus dem, was im Material sitzt, nicht aus der Luft. Ist diese Quelle aus Bodenaufbau, Fugen und Untergrund entfernt, ist der Geruch dauerhaft weg. Überdeckt wird dabei nichts.
Was in Ihrem Fall ansteht, lässt sich im Gespräch in wenigen Minuten einordnen. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
