Ein solcher Einsatz läuft so ab, dass im Treppenhaus niemand Rückschlüsse ziehen kann. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung in Schliengen, kümmern uns um eine Wohnung nach einem Todesfall und führen die anschließende Wohnungsauflösung durch. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil das, was auf der Oberfläche liegt, der kleinere Teil ist. Rückstände wandern in Fugen, unter Sockelleisten, durch Bodenbeläge und weiter in Holz und Estrich. Dort bleiben sie, auch wenn der Raum nach dem Wischen wieder ordentlich aussieht. Ein optisch einwandfreier Boden sagt über den biologischen Zustand des Materials darunter nichts aus. Feuchtes Wischen trägt Rückstände zusätzlich in Bereiche, die vorher unberührt waren, statt sie zu beseitigen. Auch der Geruch hängt daran: Er sitzt in der Quelle im Material und endet dauerhaft, sobald diese Quelle heraus ist. Kontaminiertes Material wird deshalb entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und der ist von außen nicht einzuschätzen. Vor jedem Auftrag sieht sich jemand die Wohnung an, diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Die Einsatzteams kommen mit neutralen Fahrzeugen, an denen kein Firmenname steht. Wer es wünscht, kann die Arbeitszeiten so legen lassen, dass Begegnungen im Haus gar nicht entstehen.
Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt. Bei einer Wohnungsauflösung wird also nicht vorab geräumt, sondern erst nach Absprache über den Umfang.
Für ein erstes Gespräch genügt eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und ob die Freigabe erteilt wurde. Daraus ergibt sich der Termin für die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
