Nach einem Leichenfund steht die Reinigung an, bevor geklärt ist, wer sie beauftragt. Praktisch entscheidend ist zweierlei: Polizei oder Staatsanwaltschaft müssen die Räume freigegeben haben, und der Auftrag kommt von der Person, die uns den Zugang ermöglicht. Zu unserer Arbeit gehören Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Schipkau.
Weil eine Reinigung von Hand die betroffene Fläche eher ausdehnt als beseitigt. Rückstände sitzen nicht auf dem Belag, sondern in Fugen, in Holz und im Estrich darunter. Ein Tuch nimmt oben etwas ab und verteilt den Rest über Bereiche, die vorher unbelastet waren. Bei einer Tatortreinigung wird deshalb das belastete Material entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Der Geruch hängt an derselben Stelle: Er bleibt, solange die Quelle im Material steckt, und verschwindet mit ihr.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir sie vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Anschließend liegt ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten vor, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wie weit die Kontamination reicht und wie viel Material entfernt werden muss, unterscheidet sich von Wohnung zu Wohnung. Eine Angabe in Tagen nennen wir nicht, bevor jemand die Räume gesehen hat.
Am Anblick nicht. Eine Fläche sieht sauber aus und ist es biologisch nicht; sichtbare Verfärbungen sagen umgekehrt wenig darüber, wie tief etwas eingezogen ist. Was betroffen ist, zeigt sich bei der Besichtigung, wenn Bodenaufbau, Fugen und angrenzende Bereiche geprüft werden.
Unsere Fahrzeuge sind nicht beschriftet, und auf Wunsch liegen die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Für ein erstes Gespräch genügt eine knappe Schilderung der Räume und dessen, was die Polizei mitgeteilt hat.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
