Eine Wohnung ist nach einem Todesfall nicht verloren. Sie lässt sich wieder vermieten oder verkaufen, wenn alles heraus ist, was in Böden, Fugen und Estrich gezogen ist. Dafür gibt es Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, bei der der gesamte Hausrat aus den Räumen kommt. Wir fahren zum Einsatzort in Schieder-Schwalenberg, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Nein, denn ein Wischtuch erreicht nur die Oberfläche. Rückstände sitzen tiefer, in Fugen, im Holz, unter dem Belag. Was oben abgetragen wird, verteilt sich dabei, statt zu verschwinden. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er hat eine Quelle im Material. Ist diese Quelle entfernt, ist der Geruch dauerhaft weg. Wir nehmen kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Er richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich jemand die Wohnung vorher an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach steht der Umfang schriftlich in einem Angebot. Wir beginnen erst, wenn Sie dem zugestimmt haben. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Am Anblick lässt sich das nicht ablesen. Eine Fläche kann trocken und sauber wirken und biologisch belastet sein. Das Auge zeigt Farbe und Glanz, nicht den Zustand einer Schicht darunter. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, welche Bereiche betroffen sind und was davon bleiben kann.
Ja. Notwendig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und Zugang zur Wohnung möglich ist. Anwesend sein müssen Sie nicht. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus keine Begegnungen gibt.
Wer den Zustand der Räume am Telefon in Ruhe schildert, bekommt einen ersten Eindruck vom Umfang. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
