Was in Bodenbelag, Fugen und Estrich eingezogen ist, bleibt dort und verschwindet nicht von selbst, auch wenn die Oberfläche darüber längst wieder unauffällig wirkt. Lüften und Putzen ändern an diesem Zustand im Material nichts. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, anschließend die Wohnungsauflösung in Schenklengsfeld.
Weil sich von oben nicht beurteilen lässt, wie weit etwas ins Material gegangen ist. Ein Boden kann sauber aussehen und darunter dennoch betroffen sein, und wie tief Rückstände in Belag, Kleber oder Estrich gezogen sind, zeigt sich erst, wenn die Stelle vor Ort untersucht wird. Deshalb beginnt jeder Einsatz mit der Begutachtung der betroffenen Flächen und nicht mit dem Reinigungsmittel. Wischen von Hand hilft dabei wenig, weil es Rückstände eher auf der Fläche verteilt, als sie herauszuholen.
Der Aufwand richtet sich danach, in welchem Zustand die Räume sind, und das lässt sich erst sagen, wenn jemand sie gesehen hat. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist, und gearbeitet wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
Ja. Der Geruch stammt nicht aus der Luft, sondern aus dem, was im Material sitzt. Wird dieses Material entfernt und werden die betroffenen Flächen desinfiziert, fällt die Ursache weg, und damit bleibt auch der Geruch weg. Solange die Quelle noch im Boden steckt, verschafft Lüften nur für Stunden Ruhe.
Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt. Was bleibt und was geht, wird vorher abgestimmt, sodass niemand vor vollendeten Tatsachen steht. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, damit im Haus niemand am Wagen ablesen kann, worum es geht.
Ein kurzes Gespräch genügt, um zu klären, was in der Wohnung ansteht und wann die Besichtigung stattfinden kann.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
