Ein Fundort lässt sich mit Eimer und Reiniger nicht in den vorherigen Zustand zurückversetzen, weil das Entscheidende nicht auf der Oberfläche liegt: Rückstände sitzen in Bodenbelag, Fugen und Estrich. Eine Leichenfundortreinigung arbeitet am Material, nicht am Anblick. Wir übernehmen in Schacht-Audorf die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, anstatt sie aus dem Material zu holen. Was eingedrungen ist, hat der poröse Untergrund längst aufgenommen, und ein sauber aussehender Boden sagt darum nichts über den biologischen Zustand darunter. Wir entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Das richtet sich danach, in welchem Zustand die Räume sind und wie weit die Belastung reicht. Vorher sieht sich das jemand von uns kostenlos an. Daraus entsteht ein Angebot, das den Umfang festhält; gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Das Ausmaß zeigt sich erst bei der Besichtigung, weil mit dem Auge nur die Oberfläche zu beurteilen ist. Ob eine Belastung im Belag endet oder Estrich und angrenzende Bauteile erreicht hat, entscheidet sich an Fugen, Übergängen und dem, was unter dem Boden liegt. Deshalb sehen wir uns die Räume an, bevor über den Umfang gesprochen wird.
Ja, denn der Geruch hat eine Quelle im Material und ist kein eigenständiges Problem. Ist das betroffene Material entfernt und sind die Flächen desinfiziert, fehlt dem Geruch die Grundlage.
Für ein erstes Gespräch genügt es, in Ruhe zu schildern, was vorgefallen ist und wie die Räume aussehen. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
