Nach einem Todesfall in einer Wohnung stellt sich zuerst eine praktische Frage: Wer erteilt den Auftrag und wer öffnet uns die Räume? In der Praxis sind das die Angehörigen, mitunter der Eigentümer. Von dort aus übernehmen wir die Reinigung eines Fundortes, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die Wohnungsauflösung in Saulheim.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, wird dort nichts angefasst. Unsere Arbeit beginnt, wenn die Behörde die Räume freigegeben hat.
- Nicht selbst reinigen. Der Geruch verrät am zuverlässigsten, wie weit etwas ins Material gegangen ist. Nach dem Lüften ist er für ein paar Stunden fort und steht danach wieder im Raum. Der Grund: Die Quelle liegt nicht in der Luft, sondern in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein. Wischen zieht Rückstände über die Oberfläche, statt sie aus dem Material zu holen. Erst wenn das betroffene Material heraus ist, bleibt auch der Geruch weg.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft uns, um welche Art von Räumen es geht, welche Flächen betroffen sind, ob eine behördliche Freigabe vorliegt und wer den Zugang ermöglicht.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung vor Ort kostet nichts. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Angebot. Sie bekommen schriftlich, was gemacht wird und was es kostet. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Wird die Wohnung geräumt, geht nichts aus dem Haus, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Ob es sich um eine Tatortreinigung, um eine Leichenfundortreinigung oder um die Übernahme einer Wohnung handelt, lässt sich in einem kurzen Gespräch einordnen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.