Nach einem Leichenfund in Satow fragen Angehörige zuerst, ob sie überhaupt etwas tun dürfen. Praktisch braucht es zwei Dinge: jemanden, der den Auftrag erteilt, und jemanden, der die Räume aufschließt. Was dann folgt, ob Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung, läuft in einer festen Reihenfolge ab.
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So geht es weiter
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Fundort arbeiten, wird dort nichts gereinigt. Erst wenn die Räume freigegeben sind, darf jemand hinein und beginnen.
- Die Räume unberührt lassen. Haushaltsmittel reinigen Oberflächen. Sie lösen Fett von Fliesen und Staub von Böden, und danach sieht ein Raum sauber aus. Dort endet ihre Wirkung. Was in Fugen, Dielen, Teppichkleber und Estrich gezogen ist, erreicht kein Eimer Wasser. Ein Wischtuch verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen, und der Geruch bleibt, weil seine Quelle im Material sitzt. Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt über ihren biologischen Zustand nichts.
- Die erste Schilderung. Im Gespräch hilft es zu wissen, um welche Räume es geht, wie groß die betroffene Fläche etwa ist, ob die Polizei beteiligt war und wer aufschließen kann. Daraus ergibt sich, was mitgebracht werden muss.
- Der Termin vor Ort. Jemand aus dem Team sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Wer Begegnungen im Treppenhaus vermeiden möchte, kann die Arbeitszeiten entsprechend legen lassen.
- Angebot. Sie bekommen schriftlich, was gemacht wird und in welchem Umfang. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Leichenfundortreinigung, oder die Wohnung wird zusätzlich geräumt.
Welcher dieser Wege zu Ihrem Fall passt, müssen Sie vorher nicht wissen. Das ergibt sich im ersten Gespräch und danach bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.