Was eine Reinigung nach einem Todesfall kostet, hängt vom Zustand der Räume ab: von der betroffenen Fläche, vom Bodenbelag und davon, ob am Ende nur gereinigt oder die ganze Wohnung aufgelöst wird. Eine belastbare Zahl entsteht deshalb erst, wenn jemand die Räume gesehen hat. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung gehören zu unserer Arbeit, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, auch in St. Johann.
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So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. War die Polizei im Haus, bleibt alles unverändert, bis Beamte oder Staatsanwaltschaft die Räume freigeben. Danach beginnt unsere Arbeit.
- Nichts selbst putzen. Haushaltsreiniger lösen Fett und Schmutz auf glatten Oberflächen, und dort endet ihre Reichweite. Rückstände sitzen zu diesem Zeitpunkt in Fugen, im Holz, unter dem Bodenbelag, teils im Estrich. Ein Lappen erreicht sie dort nicht, er verteilt sie eher. Dazu kommt: Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material bleibt. Mit ihr verschwindet er, und zwar dauerhaft.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist, was Sie ohnehin wissen: um welchen Raum es geht, welcher Boden dort liegt, ob die Polizei eingeschaltet war und ob die Wohnung anschließend leergeräumt werden soll.
- Besichtigung. Wir sehen uns die Räume an, bevor irgendetwas veranschlagt wird. Diese Besichtigung ist kostenlos. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, im Treppenhaus lässt sich daran nichts ablesen.
- Was im Angebot steht. Sie bekommen den Umfang der Arbeiten schriftlich, mit Preis. Erst wenn Sie zustimmen, fangen wir an.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die Flächen werden desinfiziert. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung samt Auflösung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie im Haus niemandem begegnen.
Wenn Sie unsicher sind, welcher dieser Schritte bei Ihnen gerade ansteht, klärt sich das in einem kurzen Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.