Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben, entscheidet deren tatsächlicher Zustand darüber, was gereinigt und was aus der Wohnung heraus muss. Wir übernehmen in Salzbergen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, bei der der Hausrat geräumt und belastetes Material fachgerecht entsorgt wird.
Nein, und der Grund liegt in den Materialien: Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft. Rückstände sitzen dann tiefer, als jede Oberfläche erkennen lässt. Eine Fläche kann deshalb sauber aussehen und biologisch belastet bleiben, und Wischen verteilt die Rückstände über den Boden, statt sie aus dem Material zu holen. Wir nehmen belastetes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Bereiche. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb gibt es dafür keine Pauschale. Wir sehen uns die Wohnung vorab kostenlos an und legen anschließend ein Angebot vor. Gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ja, denn er hat eine Quelle, und die liegt im Material. Solange Rückstände im Belag oder im Untergrund sitzen, bleibt der Geruch; sind sie entfernt, verschwindet er mit ihnen. Die Ursache ist damit durch die Reinigung selbst beseitigt, nicht durch eine zusätzliche Behandlung.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wie viel geräumt und wie viel Material entfernt werden muss, zeigt sich erst in den Räumen, und danach richtet sich der Umfang der Arbeit.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie über die Wohnung wissen: um welche Räume es geht, wer den Zugang ermöglicht und ob die Freigabe vorliegt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
