An einem Fundort reicht normales Putzen nicht aus. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich ein, tiefer als an der Oberfläche zu erkennen ist. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung setzen deshalb dort an, wo längst nichts mehr zu sehen ist. Wir übernehmen außerdem Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen in Salach auf.
Von Hand wird die betroffene Zone größer statt kleiner. Ein Tuch nimmt einen Teil auf und verteilt den Rest über Flächen, die vorher nicht betroffen waren. Was danach sauber aussieht, ist deshalb nicht sauber: der Anblick sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Wir entfernen das kontaminierte Material und entsorgen es fachgerecht. Die betroffenen Flächen werden anschließend mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Damit ist die Ursache des Geruchs mit beseitigt.
Das hängt vom Zustand der Räume ab und lässt sich vorab nicht pauschal sagen. Wir sehen uns die Wohnung deshalb kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Bei einer Wohnungsauflösung richtet sich der Aufwand zusätzlich danach, wie viele Räume betroffen sind und was aus ihnen heraus muss.
Eine Wohnungsauflösung bleibt im Haus nicht ganz unbemerkt, weil Hausrat hinausgetragen wird. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten aber so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden. Das gilt auch für die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall.
Anwesend sein müssen Sie nicht. Nötig ist, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zu den Räumen verschafft. Begonnen wird ohnehin erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Was in Ihrem Fall zu tun ist, klärt sich in einem kurzen Gespräch. Nach der Besichtigung steht der Umfang schriftlich fest.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
