Nach einem Leichenfund hängt der Aufwand davon ab, in welcher Reihenfolge vorgegangen wird. Eigene Reinigungsversuche verteilen Rückstände, statt sie aus dem Material zu holen. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung führen wir in Saaldorf-Surheim aus, ebenso die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft beteiligt, bleiben die Räume unberührt, bis die Freigabe erteilt ist. Erst danach beginnt unsere Arbeit.
- Nicht selbst reinigen. Was von einer Oberfläche verschwunden ist, ist nicht aus dem Untergrund verschwunden. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Wie weit sie gelangt sind, lässt sich am Anblick einer gewischten Fläche nicht ablesen, sondern erst beurteilen, wenn jemand die Räume und die verbauten Materialien prüft. Auch der Geruch endet dauerhaft erst dann, wenn die Quelle im Material beseitigt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon zählt, um welche Räume es geht, ob Behörden eingeschaltet waren, wie lange die Wohnung leer stand und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Der Termin vor Ort. Wir sehen uns die Wohnung an und stellen fest, welche Flächen betroffen sind und welches Material heraus muss. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor etwas begonnen wird. Zugestimmt wird vorher, nicht hinterher.
- Ausführung. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie den Berechtigten. Je nach Fall folgt die Räumung der übrigen Einrichtung. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wer noch nicht weiß, ob eine Reinigung nötig ist oder die Wohnung ganz geräumt werden soll, kann die Lage am Telefon schildern. Geklärt wird das bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.