Die Frage, was die Nachbarn mitbekommen, stellt sich früh. Unsere Arbeit findet in der Wohnung statt, und was dort zu tun ist, besprechen wir mit dem Auftraggeber, nicht im Treppenhaus. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und führen Wohnungsauflösungen durch, in Saal a.d.Donau ebenso wie im übrigen Landkreis Kelheim.
Haushaltsmittel sind für Oberflächen gemacht, und dort leisten sie etwas: Fliesen, Glas und lackiertes Holz werden damit sauber. Nach einem Leichenfund liegt der belastete Teil tiefer, weil Rückstände in Teppichboden, Fugen, Dielen und bis in den Estrich einziehen. Ein sauberer Anblick sagt deshalb nichts über den biologischen Zustand einer Fläche aus. Wischen verteilt solche Rückstände eher, als es sie herausholt. Der Geruch hält sich so lange, wie die Quelle im Material bleibt; wird das belastete Material entfernt und die Fläche desinfiziert, ist die Ursache des Geruchs mit beseitigt.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht vorab keine Pauschale im Raum. Vor Beginn sehen wir uns die Wohnung kostenlos an. Danach bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Nein. Nötig ist, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Bei einer Wohnungsauflösung sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Das lässt sich nach der Besichtigung sagen, weil Umfang und Aufwand von Wohnung zu Wohnung stark auseinandergehen. Begonnen wird ohnehin erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Für eine erste Einordnung genügt am Telefon eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht und was die Behörden mitgeteilt haben. Alles Weitere ergibt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
