Nach einem Leichenfund steht in der Wohnung Arbeit an, die mit Putzen nichts zu tun hat, und sie folgt einer festen Reihenfolge. Diese Seite beschreibt diese Reihenfolge, von der behördlichen Freigabe bis zum Abschluss der Arbeiten. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn das gewünscht ist, die Wohnungsauflösung in Rust.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst sind, wird dort nichts angefasst. Für den Beginn braucht es zwei Dinge: die Freigabe der Räume und eine Person, die den Auftrag erteilt und uns Zugang verschafft.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wird nur oben gearbeitet, bleibt das Entscheidende im Material. Rückstände sind zu diesem Zeitpunkt in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich eingezogen. Eine Fläche sieht dann sauber aus und ist es biologisch nicht. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen, und der Geruch bleibt, weil seine Quelle tiefer sitzt. Erst wenn dieses Material entfernt ist, verschwindet er dauerhaft.
- Das Vorgespräch. Uns hilft am Telefon, welche Räume betroffen sind, was die Beamten mitgeteilt haben und wer im Haus wohnt. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen mit Nachbarn ausbleiben.
- Ansehen, was zu tun ist. Wir sehen uns den Zustand der Räume vor Ort an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Das schriftliche Angebot. Danach liegt schriftlich vor, welche Arbeiten wir übernehmen und was sie kosten. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Belastetes Material bauen wir aus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Auftrag bleibt es beim Fundort, oder wir übernehmen die gesamte Wohnung nach dem Todesfall, oder wir lösen den Hausstand auf. Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Was in Ihrem Fall nötig ist, lässt sich im Gespräch klären, bevor eine Entscheidung fällt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.