Den Auftrag erteilt die Person, die Zugang zur Wohnung hat und den Schlüssel weitergeben kann: ein Angehöriger, in anderen Fällen die Hausverwaltung. Was danach geschieht, steht hier in der Reihenfolge, in der es abläuft. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, auf Wunsch die komplette Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Ruhland.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Was nacheinander passiert
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt bei uns nichts. Die Zeit bis dahin lässt sich nutzen, um zu klären, wer den Schlüssel hat.
- Die Räume unberührt lassen. Ein Bodenbelag ist keine dichte Schicht. Rückstände finden Ränder, Fugen und Nahtstellen, laufen unter Laminat oder Vinyl, ziehen in den Kleber darunter und von dort in den Estrich, der Flüssigkeit aufnimmt wie ein Schwamm. Oben lässt sich das abwischen, der Raum sieht danach sauber aus. Über das Material unter dem Belag sagt dieser Anblick nichts. Wischen verteilt zudem, was es herausholen soll. Auch der Geruch sitzt nicht in der Luft, sondern in der Quelle im Aufbau. Ist die entfernt, bleibt er weg. Eigenes Putzen führt an dieser Stelle nicht weiter.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht, ob Behörden beteiligt waren, wie groß die Wohnung ist. Was Sie nicht wissen, muss nicht beantwortet werden.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Das kostet nichts. Die Fahrzeuge tragen keine Beschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor irgendetwas anfängt, und entscheiden dann. Wer Nachbarn aus der Sache halten möchte, kann die Arbeitszeiten so legen lassen, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung des Fundorts, oder die Einrichtung wird mitgeräumt.
Für den ersten Schritt reicht die kurze Schilderung am Telefon. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.