Angehörige fragen zuerst nach den Sachen in der Wohnung. Was bleibt, was muss heraus? Der Umfang wird bei der Besichtigung durchgesprochen, und wir beginnen erst, wenn Sie dem Angebot zugestimmt haben. Wir reinigen Tatorte und Leichenfundorte, wir übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall, und wir lösen Wohnungen auf.
Eine Reinigung von Hand macht die betroffene Zone größer, statt sie zu beseitigen. Der Grund liegt unter der Oberfläche. Rückstände bleiben nicht oben liegen. Sie laufen in Fugen, unter den Bodenbelag, in Holz und in den Estrich. Ein Tuch nimmt oben etwas ab und zieht den Rest über Flächen, die vorher nichts abbekommen hatten. Aus einer kleinen Stelle wird so eine große. Wie eine Fläche aussieht, sagt außerdem nichts über ihren biologischen Zustand. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Bei einer Tatortreinigung entfernen wir deshalb das belastete Material selbst, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Ist die Quelle weg, ist auch der Geruch weg.
Er richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich das jemand vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang festgehalten ist, und erst mit Ihrer Zustimmung fängt die Arbeit an.
Das hängt vom einzelnen Fall ab. Zwei Wohnungen sind selten vergleichbar. Wir sagen es Ihnen, wenn wir die Räume gesehen haben, und nicht vorher am Telefon.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ab. Erst danach kommt jemand zur Besichtigung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus keine Begegnungen gibt.
Am Telefon reicht eine kurze Schilderung: was geschehen ist, um welche Räume es geht und ob der Ort schon freigegeben wurde. Ob Leichenfundortreinigung oder Wohnungsauflösung, alles Weitere klärt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
