Nach einem Leichenfund entscheidet nicht der Anblick der Räume darüber, was zu tun ist, sondern der Zustand von Böden, Fugen und allem, was Flüssigkeit aufnimmt. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung in Rotthalmünster, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall, und wenn der Haushalt geräumt werden soll, führen wir auch die Wohnungsauflösung durch. Belastetes Material tragen wir aus der Wohnung, betroffene Flächen werden desinfiziert und die Rückstände fachgerecht entsorgt.
Haushaltsmittel arbeiten an der Oberfläche, und dort leisten sie das, was sie sollen: Sie lösen Schmutz, der obenauf liegt. Bei einem Leichenfundort liegt der Ausgangspunkt aber tiefer. Rückstände wandern in Teppich und Kleber, in Dielenritzen, in die Fugen und bis in den Estrich, und dort erreicht kein Wischwasser sie mehr. Wischen bewegt das Material sogar über die Fläche, statt es zu entfernen. Deshalb bleibt Geruch auch dann bestehen, wenn ein Raum sauber aussieht: Er kommt aus der Quelle im Material, und er verschwindet erst dauerhaft, wenn diese Quelle mit dem Material herausgenommen ist.
Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt davon ab, wie weit die Räume betroffen sind und wieviel Material ausgebaut werden muss. Wir sehen uns das vorher an, diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, und erst wenn Sie zustimmen, beginnt die Arbeit.
Am Anblick allein lässt sich das nicht beurteilen. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil das Entscheidende unter dem Belag sitzt. Beides zusammen, das Alter des Fundes und die Art des Bodens, wird bei der Besichtigung geklärt.
Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sammeln wir ein und geben sie an die Berechtigten weiter. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Wir arbeiten, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Für den ersten Schritt genügt eine kurze Schilderung der Lage und die Frage, wer den Zugang zur Wohnung ermöglichen kann.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
