Der Startpunkt ist die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Erst danach betreten wir die Räume und übernehmen die Leichenfundortreinigung oder Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn das gewünscht ist, auch die anschließende Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Rottach-Egern fahren wir hin.
Weil nach einer Oberflächenbehandlung das Entscheidende im Material bleibt. Rückstände wandern in Teppich, Laminatstöße, Fugen, Holzdielen und bis in den Estrich. Oben sieht der Boden danach unauffällig aus, darunter sitzt die Kontamination weiter. Sichtbare Sauberkeit sagt nichts darüber, wie eine Fläche biologisch beschaffen ist. Wer mit Wasser und Reiniger darübergeht, bewegt Rückstände zusätzlich in die Breite, statt sie aus dem Aufbau zu holen. Dasselbe gilt für den Geruch: Er hält sich, solange seine Quelle im Material steckt, und verschwindet dauerhaft, sobald sie heraus ist. Wir entfernen betroffenes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, nach dem Umfang der betroffenen Flächen und danach, was am Ende noch aus der Wohnung heraus muss. Deshalb sehen wir uns die Lage vorher an, kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich erst nach der Besichtigung sagen, weil Aufwand und Umfang von Wohnung zu Wohnung stark auseinandergehen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Treppenhaus zu keinen Begegnungen mit Nachbarn kommt.
Nein. Erforderlich ist nur, dass eine berechtigte Person den Auftrag erteilt und wir Zugang zur Wohnung erhalten. Viele Angehörige wollen die Räume in diesem Zustand nicht sehen, und das ist ohne Nachteil für den Ablauf möglich.
Im ersten Gespräch genügt eine kurze Schilderung der Lage: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
