Nach einem Leichenfund bleibt die Frage, ob die Wohnung danach wieder vermietet oder verkauft werden kann. Sie kann es, sobald das kontaminierte Material aus dem Gebäude heraus ist. Wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall in Rott a.Inn und führen dort die Leichenfundortreinigung durch.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Zuerst die Freigabe. Bei einem Leichenfund oder einer Tatortreinigung entscheiden Polizei oder Staatsanwaltschaft, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Erst nach dieser Freigabe beginnt die Arbeit.
- Nicht selbst reinigen. Haushaltsmittel reinigen Oberflächen. Ihre Wirkung endet an der Grenze des Materials. Was in Fugen, Dielen, Teppichkleber und Estrich eingezogen ist, bleibt dort, auch wenn der Boden danach sauber aussieht. Wischwasser verteilt Rückstände zusätzlich in der Fläche. Ein sauberer Eindruck sagt deshalb nichts über den biologischen Zustand eines Raumes. Aus demselben Grund hält sich der Geruch: er verschwindet, wenn die Quelle im Material entfernt ist, und nicht durch die Behandlung der Oberfläche.
- Der Anruf. Am Telefon genügt, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war und wie die Wohnung aussieht. Alles Weitere klärt sich beim Termin.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an, bevor etwas geplant wird. Diese Besichtigung kostet nichts. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen den Umfang schriftlich, bevor irgendetwas anfängt. Wie hoch der Aufwand ist, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Ohne Ihre Zustimmung geschieht nichts.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Ob danach nur gereinigte Räume übergeben werden oder eine vollständige Wohnungsauflösung folgt, hängt vom Auftrag ab.
Welcher Umfang auf Ihren Fall zutrifft, lässt sich im Gespräch klären. Eine Entscheidung fällt erst, wenn das Angebot vorliegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.