Angehörige und Vermieter fragen Unterschiedliches. Die einen wollen wissen, was mit den Sachen des Verstorbenen geschieht. Die anderen, wann die Räume wieder nutzbar sind. Die Arbeit dahinter ist dieselbe: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Wir kommen nach Roßleben-Wiehe, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigegeben haben.
Nein. Was oben liegt, ist nur der kleinere Teil. Rückstände ziehen in Fugen, in Holz, in den Bodenbelag und bis in den Estrich. Eine gewischte Fläche sieht danach sauber aus. Über den biologischen Zustand des Materials darunter sagt dieser Anblick nichts. Wischen verteilt außerdem das, was an der Oberfläche noch vorhanden ist, statt es zu beseitigen. Deshalb prüfen wir bei einer Tatortreinigung, wie tief das Material betroffen ist. Was kontaminiert ist, wird entfernt und fachgerecht entsorgt. Die Flächen werden anschließend desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Vorher sieht sich jemand von uns die Wohnung an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang festgehalten ist. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Darüber entscheidet Ihre Versicherung, nicht wir. Von uns bekommen Sie eine Rechnung, in der die Posten einzeln aufgeführt sind, dazu eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie dort einreichen.
Nein. Der Geruch hat eine Quelle, und diese Quelle sitzt im Material. Solange sie dort bleibt, bringt Lüften nichts. Ist sie entfernt, verschwindet auch der Geruch, und zwar dauerhaft. Bei einer Wohnungsauflösung betrifft das ebenso Möbel und Textilien, die etwas aufgenommen haben.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht und ob der Ort bereits freigegeben ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
