Ein Anruf genügt, damit sich der Rest ordnet. Aus dem ersten Gespräch ergibt sich, was in welcher Reihenfolge zu klären ist: eine Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall oder die vollständige Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Rosenfeld.
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Was nacheinander passiert
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft an einem Fundort arbeiten, entscheiden sie über den Zutritt. Erst nach der Freigabe der Räume beginnt die Reinigung.
- Warum Wischen nicht hilft. Rückstände bleiben nicht an der Oberfläche, sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Ein Tuch nimmt oben etwas ab und trägt den Rest über eine größere Fläche, sodass am Ende mehr Material betroffen ist als zuvor. Wie sauber ein Raum aussieht, sagt nichts über seinen biologischen Zustand. Der Geruch hängt an derselben Sache: Er sitzt in der Quelle im Material und verschwindet, sobald diese heraus ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon zählt, was bekannt ist: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt und ob nur gereinigt oder die Wohnung ganz aufgelöst werden soll. Lücken sind kein Hindernis.
- Ansehen, was zu tun ist. Die Besichtigung kostet nichts. Vor Ort wird festgestellt, welche Flächen betroffen sind und welcher Umfang bei einer Auflösung zusammenkommt.
- Was im Angebot steht. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume, und gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat geräumt; Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, bevor dafür die Freigabe vorliegt. Am Schluss stehen eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ob daraus eine Tatortreinigung wird oder eine Auflösung, klärt das erste Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.