Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem ersten Handgriff in der Wohnung liegen mehrere amtliche Schritte, auf die Angehörige keinen Einfluss haben. Erst wenn die Räume freigegeben sind, beginnt unsere Arbeit: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn der Haushalt aufgegeben wird, die vollständige Wohnungsauflösung. Wie das in Rosenbach/Vogtl. der Reihe nach abläuft, steht hier.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie über den Zugang zu den Räumen. Wir betreten eine Wohnung erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft sie freigegeben haben.
- Warum Wischen nicht hilft. Rückstände bleiben nicht an der Oberfläche, sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Wer von Hand darüberwischt, verteilt sie über Lappen und Wasser auf Flächen, die vorher unberührt waren. Aus einer begrenzten Stelle wird so ein größerer Bereich, und was danach sauber aussieht, sagt nichts über den biologischen Zustand des Materials. Auch der Geruch hört erst auf, wenn seine Quelle aus dem Material heraus ist. Dann bleibt er auch weg.
- Die erste Schilderung. Am Telefon zählt, um welche Art von Räumen es geht, wie groß sie sind, ob eine Freigabe vorliegt und wer über die Wohnung bestimmt. Mehr wird für den Anfang nicht gebraucht.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Danach steht schriftlich fest, welche Arbeiten vorgesehen sind. Begonnen wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert, gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Bei einer Auflösung räumen wir den gesamten Hausrat, bis die Wohnung leer übergeben werden kann. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass im Haus keine Begegnungen entstehen. Zum Schluss erhält der Auftraggeber eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die er bei seiner Versicherung einreichen kann.
Der erste Schritt ist ein Telefonat, in dem die Lage kurz geschildert wird. Alles Weitere richtet sich nach dem, was bei der Besichtigung zu sehen ist, und nach der Entscheidung des Auftraggebers.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.