Nach einem Leichenfund entscheidet nicht das Bild an der Oberfläche, sondern der Zustand des Materials darunter, wie weit eine Reinigung gehen muss. Wir übernehmen in Rohrbach die Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert.
Weil Handarbeit die betroffene Zone eher ausdehnt als beseitigt. Rückstände sitzen nicht auf dem Boden, sie sind in Fugen, Bodenbelag, Holz und bis in den Estrich gezogen. Wischwasser verteilt sie über Flächen, die vorher unbelastet waren, und was anschließend sauber aussieht, sagt über den biologischen Zustand einer Fläche nichts aus. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt: ist sie mit dem Material heraus, ist er dauerhaft weg.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeiten. Deshalb sehen wir uns die Räume vorher kostenlos an und legen danach ein schriftliches Angebot vor. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Nach dem Einsatz bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ab. Danach folgt die Besichtigung, gemeinsam mit der Person, die den Auftrag erteilt und uns Zugang verschafft. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, wofür keine Freigabe vorliegt.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wie viel Material heraus muss, sieht man erst, wenn man die Räume gesehen hat; danach steht der Umfang im Angebot.
Am Telefon genügt eine knappe Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und ob die Freigabe vorliegt. Den Rest klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
