Nach einem Leichenfund steht am Anfang eine praktische Frage: wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang zu den Räumen ermöglicht. Solange die Polizei den Fundort bearbeitet, richtet sich jeder Termin nach ihr. Danach übernehmen wir die Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die vollständige Wohnungsauflösung.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt vor ihrer Freigabe nichts. Wir fragen diesen Punkt im ersten Gespräch ab, weil er den Zeitpunkt aller weiteren Schritte bestimmt.
- Warum Wischen nicht hilft. Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber wirken und im Material darunter belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich einziehen. Feucht darüberzugehen verteilt sie, statt sie zu entfernen, und was am Ende zählt, ist der Zustand unter der Oberfläche. Auch der Geruch hält sich so lange, wie seine Quelle im Material sitzt. Ist die Quelle heraus, ist er dauerhaft weg.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht, was die Polizei mitgeteilt hat, wie lange die Situation bestand und wer aufschließen kann. Aus diesen Angaben ergibt sich, wie die Besichtigung geplant wird.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an, dafür entstehen keine Kosten. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Beschriftung vor.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird im Gespräch geklärt.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den Hausrat vollständig, und entsorgt wird nichts, ohne dass die Freigabe dafür vorliegt. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Ob Tatortreinigung oder Auflösung einer Wohnung in Rohr: Am Anfang steht ein Gespräch, in dem Sie schildern, was vorgefallen ist. Alles Weitere ordnet sich danach.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.