Bei einer Wohnungsauflösung steht früh die Frage im Raum, was mit dem Hausrat und den persönlichen Dingen geschieht. Das wird vorher besprochen und nicht während der Arbeit entschieden: Welche Räume geräumt werden und was dabei herausgeht, steht im Angebot, dem der Auftraggeber zustimmt, bevor jemand beginnt. Diese Seite beschreibt den Ablauf in Röthlein, für Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung ebenso wie für die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
So geht es weiter
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleiben die Räume unangetastet, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft sie freigegeben haben. Erst danach beginnt unsere Arbeit. In dieser Zeit klärt sich in den meisten Haushalten auch, wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang zur Wohnung ermöglicht.
- Die Räume unberührt lassen. Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber wirken und trotzdem belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich gezogen sind, wo niemand sie sieht. Wischen an der Oberfläche verteilt sie, statt sie zu entfernen. Auch ein Geruch, der im Raum steht, hat seine Ursache tiefer im Material. Er verschwindet dauerhaft, sobald diese Quelle heraus ist.
- Der Anruf. Nützlich ist, was Sie über die Lage wissen: um welche Art von Einsatz es geht, wie groß die Wohnung ist, ob die Räume bereits freigegeben sind und wer Zugang hat. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns sieht sich die Räume vor Ort an. Diese Besichtigung kostet nichts. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen vorab ein Angebot, in dem Räume, Arbeiten und der Umfang der Räumung schriftlich stehen. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Ausführung. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung wird zusätzlich der Hausrat geräumt.
Welcher dieser Schritte in Ihrem Fall gerade ansteht, lässt sich in einem kurzen Telefonat klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.