An einem Fundort beginnt die Arbeit erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Danach übernehmen wir die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, dazu Wohnungen nach einem Todesfall und, wo es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Römhild fahren wir an.
Weil sich am Anblick einer Fläche nicht ablesen lässt, was darunter liegt. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein, und wie weit sie gegangen sind, zeigt sich erst, wenn jemand die Materialien vor Ort prüft. Ein Raum kann sauber wirken und im Untergrund trotzdem belastet sein. Über die Oberfläche zu wischen trägt diese Rückstände nicht ab, sondern verteilt sie. Auch der Geruch hängt daran: Er bleibt, solange die Quelle im Material sitzt, und verschwindet dauerhaft, sobald sie entfernt ist.
Nach dem Zustand der Räume, und der lässt sich seriös erst beurteilen, wenn wir ihn gesehen haben. Die Besichtigung kostet nichts. Im Anschluss erhalten Sie ein Angebot, das den Umfang schriftlich festhält, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Ein Telefonat, in dem Sie schildern, worum es geht. An einem Tatort ist die Polizei ohnehin beteiligt, dann warten wir deren Freigabe ab, weil vorher niemand die Räume verändern darf. Liegt sie vor, wird ein Termin für die Besichtigung vereinbart, bei der der Umfang festgelegt wird.
Nein. Notwendig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor dafür die Freigabe vorliegt.
Für den ersten Kontakt reicht eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
