In einer Wohnung bleibt nach einem Todesfall alles zurück, was zum Leben eines Menschen gehört hat: Papiere, Kleidung, Möbel, Erinnerungen. Aus der Wohnung geht nichts heraus, bevor die Berechtigten das freigegeben haben. Diese Seite erklärt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Rheinzabern der Reihe nach ablaufen.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vor dieser Freigabe beginnt keine Arbeit.
- Warum Wischen nicht hilft. Wie weit Rückstände gegangen sind, lässt sich von der Tür aus nicht beurteilen. Erst wenn jemand die Räume ansieht, zeigt sich, ob nur eine Oberfläche betroffen ist oder ob Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich Rückstände aufgenommen haben. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Beim Wischen wird verteilt, was im Material sitzt, statt es herauszuholen. Der Geruch hängt an dieser Quelle. Ist sie aus dem Material entfernt, verschwindet er dauerhaft.
- Der Anruf. Am Telefon hilft, was Sie wissen: um welche Räume es geht, wie sie gefunden wurden, ob die Polizei beteiligt war und ob die Wohnung anschließend aufgelöst werden soll.
- Ansehen, was zu tun ist. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume vor Ort an. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Was im Angebot steht. Nach der Besichtigung erhalten Sie den Umfang schriftlich. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung folgt darauf der Hausrat, Raum für Raum. Was davon entsorgt wird und was bleibt, wird vorher geklärt; ohne Ihre Freigabe verlässt nichts die Wohnung. Ob es bei der Tatortreinigung bleibt oder die Wohnung vollständig geräumt und übergeben wird, steht damit vor dem ersten Arbeitstag fest.
Bis zum Angebot entstehen keine Kosten. Ein Telefonat genügt, um einzuordnen, was in Ihrem Fall nötig ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.