Niemand muss eine Wohnung nach einem Todesfall allein in Ordnung bringen. Wir kommen nach Rheinsberg, reinigen den Fundort und übernehmen auf Wunsch die komplette Wohnungsauflösung. Gearbeitet wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Nein, und der Grund liegt in der Fläche. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich ein. Was oben aufliegt, lässt sich mit einem Tuch bewegen. Bewegen heißt hier: verteilen. Aus einer kleinen betroffenen Stelle wird dadurch eine größere. Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt nichts darüber, was im Material sitzt. Auch der Geruch sitzt dort. Er geht dauerhaft weg, sobald die Quelle im Material entfernt ist. Zur Leichenfundortreinigung gehört deshalb, dass belastetes Material herausgenommen und fachgerecht entsorgt wird. Die Flächen darunter werden desinfiziert.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, eine Summe steht vorab nicht fest. Jemand von uns sieht sich die Wohnung an, kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Am Ende bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das entscheidet der einzelne Fall. Wie viel entfernt werden muss, zeigt sich bei der Besichtigung. Dort wird der Umfang festgelegt, und dann ist auch der Ablauf klar.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang verschafft. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Das gilt bei einer Tatortreinigung genauso wie bei einer Wohnungsauflösung.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem Sie schildern, was vorgefallen ist. Alles Weitere klärt die Besichtigung in der Wohnung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
