Nach einem Leichenfund reicht das, was eine normale Wohnungsreinigung leistet, nicht aus. Rückstände ziehen in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich ein, und dorthin kommt kein Wischwasser. Wir übernehmen in Rheinbrohl die Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall sowie die Wohnungsauflösung.
Am Geruch lässt sich ablesen, warum das nicht funktioniert. Er zieht beim Lüften ab und steht Stunden später wieder im Raum, weil seine Quelle nicht in der Luft liegt, sondern im Material unter der Oberfläche. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein; über den Zustand des Untergrunds sagt der Anblick nichts. Wischen an der Oberfläche verteilt die Kontamination zusätzlich in Ritzen und Übergänge. Ist die Quelle aus dem Material heraus, bleibt der Geruch dauerhaft weg.
Der Aufwand richtet sich danach, wie stark die Räume betroffen sind, deshalb sieht sich das jemand von uns vorher kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Auf Wunsch richten wir die Arbeitszeiten so ein, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt. Den Termin stimmen wir mit der Person ab, die den Auftrag erteilt und uns den Zugang zur Wohnung ermöglicht.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Wir entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und wer den Zugang ermöglichen kann. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
