Nach einem Leichenfund entscheidet nicht die Oberfläche, sondern das Material darunter. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein. Zu unserer Arbeit in Rheinböllen gehören die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Bei einer Auflösung räumen wir den Hausrat, entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Weil die belastete Zone dabei größer wird statt kleiner. Was in einen Boden gezogen ist, holt kein Tuch und kein Reiniger heraus. Mit dem Wischwasser wandert ein Teil der Rückstände auf Flächen, die vorher unberührt waren. Eine Fläche kann danach sauber aussehen und biologisch belastet bleiben, denn das Auge sagt über den Zustand des Materials nichts. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Er verschwindet dauerhaft, sobald das belastete Material heraus ist.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeit. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, ohne Kosten für Sie. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung ermöglicht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor dafür die Freigabe vorliegt.
Sie erhalten eine Rechnung, in der die einzelnen Positionen einzeln ausgewiesen sind, dazu eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht und wer den Zugang hat. Den Termin für die Besichtigung stimmen wir danach ab.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
