Nach einem Leichenfund gehört die Wohnung zuerst der Polizei. Gereinigt wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Ab diesem Punkt übernehmen wir. Das ist Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, danach die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Reinsdorf.
Die Oberfläche lässt sich abwischen. Das Problem sitzt darunter. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und in den Estrich. Ein Tuch erreicht diese Tiefe nicht. Es nimmt einen Teil auf und trägt ihn weiter, auf Flächen, die vorher nichts abbekommen hatten. So wird die betroffene Zone größer statt kleiner. Was danach sauber aussieht, ist es biologisch nicht. Auch der Geruch bleibt, solange seine Quelle im Material steckt. Wir entfernen deshalb das kontaminierte Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten. Mit der Quelle ist dann auch der Geruch weg.
Er richtet sich danach, in welchem Zustand die Räume sind. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, kostenlos. Danach bekommen Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten. Begonnen wird erst, wenn Sie zustimmen. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das richtet sich nach Ihnen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass im Haus keine Begegnungen entstehen. Wann das sein soll, besprechen wir bei der Besichtigung.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie weit die Rückstände ins Material gegangen sind, zeigt sich erst vor Ort. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, was in dieser Wohnung nötig ist und was das für den Ablauf bedeutet.
Für den Anfang reicht eine kurze Schilderung am Telefon: was passiert ist und in welchem Zustand die Räume sind. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
