Diese Arbeit muss niemand selbst übernehmen. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung gehören zu unserem Alltag, ebenso die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall. Auch die Wohnungsauflösung übernehmen wir: Wir räumen die Räume, entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Wohnung in Reinhardshagen freigegeben haben.
Nein. Ein Wischtuch arbeitet an der Oberfläche, die Rückstände sitzen tiefer. Sie ziehen in Teppich, Fugen, Holz und Estrich. Von Hand gewischt wird die betroffene Zone dadurch eher größer: Was an einer Stelle sitzt, verteilt sich über die Fläche, statt zu verschwinden. Danach sieht der Boden sauber aus. Über den biologischen Zustand des Materials sagt dieser Anblick nichts. Deshalb nehmen wir das belastete Material heraus, anstatt darüber zu putzen.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, und der lässt sich nur vor Ort beurteilen. Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Am Ende bekommen Sie eine Rechnung mit einzeln ausgewiesenen Posten und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ja. Der Geruch entsteht an der Quelle im Material. Ist diese Quelle entfernt, fehlt ihm der Ursprung, und er kommt nicht zurück. Mit der Reinigung ist die Ursache also mit erledigt, ohne dass etwas darüber gelegt wird.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns den Zugang ermöglicht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sammeln wir ein und übergeben sie den Berechtigten. Wer die Wohnung nicht betreten möchte, muss das nicht.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Den Rest klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
