Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und der eigentlichen Reinigung liegen mehrere Stationen, und sie folgen einer festen Reihenfolge. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, ruht alles andere. Erst danach beginnt die Leichenfundortreinigung. Wir übernehmen in Reichenbach an der Fils die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, auch die Wohnungsauflösung.
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So geht es weiter
- Freigabe abwarten. Sind Behörden eingeschaltet, bestimmen sie, wann die Räume wieder zugänglich sind. Vorher wird nicht gearbeitet.
- Die Räume unberührt lassen. Haushaltsmittel und ein Tuch reinigen Oberflächen. Ihre Leistung endet dort, wo das Tuch nicht mehr hinkommt. Bei einem Leichenfundort sind Rückstände zu diesem Zeitpunkt in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich eingezogen. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet bleiben, weil das Auge den Zustand des Materials nicht anzeigt. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich in der Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hört erst auf, wenn seine Quelle im Material entfernt ist. Alles, was nur überdeckt, ändert daran nichts.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht, was vorgefunden wurde, ob die Polizei beteiligt war und wie groß der betroffene Bereich etwa ist. Daraus ergibt sich, was zum Termin mitgebracht wird.
- Der Termin vor Ort. Jemand aus dem Team sieht sich die Räume an und beurteilt, wie weit die Kontamination reicht. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen den Umfang der Arbeiten schriftlich, bevor etwas beginnt. Losgelegt wird nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ein Telefonat reicht, um den Fall einzuordnen und einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Bis dahin ist von Ihrer Seite nichts zu veranlassen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.