Nach einem Leichenfund entscheidet nicht der Anblick der Räume darüber, was gereinigt und was herausgenommen werden muss, sondern das Material darunter. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und wir lösen Wohnungen auf. Der Weg dorthin läuft in einer festen Reihenfolge, auch in Rednitzhembach.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft an einem Fundort arbeiten, bleibt alles unberührt. Erst wenn die Räume freigegeben sind, dürfen wir beginnen. Wer den Auftrag erteilt, ermöglicht uns dann den Zugang.
- Nicht selbst reinigen. Ein Fußboden ist ein Aufbau aus mehreren Schichten. Rückstände bleiben nicht oben auf dem Belag, sie wandern durch Nähte, Fugen und Klebeschicht weiter nach unten, bis in den Estrich. Von oben betrachtet wirkt die Fläche nach dem Wischen sauber, über den biologischen Zustand der Schichten darunter sagt das nichts. Wasser und Reiniger verteilen dabei in die Breite, was in der Tiefe sitzt. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material heraus ist.
- Der Anruf. Nützlich ist, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, welche Flächen betroffen sind, ob die Freigabe vorliegt und wer die Wohnung aufschließen kann. Vermutungen reichen, Sie müssen vorher nichts überprüfen.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und beurteilt, welche Bauteile betroffen sind. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Den Umfang bekommen Sie schriftlich, bevor irgendetwas anfängt. Gearbeitet wird ausschließlich nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder es folgt die vollständige Wohnungsauflösung.
Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Offene Fragen lassen sich im Telefonat klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.