Nach einem Leichenfund geht es zuerst darum, was mit den Räumen geschieht. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung: belastetes Material kommt heraus, die betroffenen Flächen werden gereinigt und desinfiziert. Ebenso übernehmen wir in Rauschenberg die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei am Ort, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vor dieser Freigabe beginnt keine Arbeit.
- Nicht selbst reinigen. Haushaltsmittel wirken auf der Oberfläche. Sie nehmen ab, was auf Fliesen, Lack oder Glas liegt, und dort endet ihre Wirkung. Rückstände sitzen tiefer: in Fugen, unter Bodenbelägen, im Holz, im Estrich. Ein Raum kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt solche Rückstände zusätzlich, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hat seine Quelle dort unten. Ist sie mit dem Material entfernt, ist er dauerhaft weg.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich sind wenige Angaben: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist, ob die Polizei beteiligt war und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Diese Angaben genügen für eine erste Einordnung.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung vor Beginn kostet nichts. Dabei zeigt sich, wie weit die Belastung reicht und welches Material entfernt werden muss.
- Was im Angebot steht. Der Umfang wird schriftlich festgehalten, bevor jemand mit der Arbeit anfängt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die Flächen werden desinfiziert. Grundlage dafür ist die Biostoffverordnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Wer unsicher ist, wie der eigene Fall einzuordnen ist, klärt das im Gespräch. Eine kurze Schilderung der Lage reicht dafür aus.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.