Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und der ersten Reinigung liegen mehrere Stationen. Diese Seite beschreibt sie der Reihe nach. Wir übernehmen in Raschau-Markersbach die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung.
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Was nacheinander passiert
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt keine Arbeit. Ohne behördliche Beteiligung entfällt dieser Punkt.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Flüssigkeit bleibt nicht an der Oberfläche liegen, sie wandert in das Material. Eine Fläche kann darum sauber aussehen und biologisch belastet sein, dem Auge ist das nicht anzusehen. Wasser und Reiniger verteilen die Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hat seine Quelle in der Tiefe. Er verschwindet dauerhaft, sobald das aufnehmende Material heraus ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und ob Behörden beteiligt sind.
- Ansehen, was zu tun ist. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume vor Ort an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Angebot. Sie bekommen Umfang und Preis schriftlich. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Bei einer Wohnung nach einem Todesfall folgt der Hausrat: Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben, den restlichen Inhalt räumen wir auf Wunsch im Rahmen der Wohnungsauflösung. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wie groß der Aufwand ist, hängt vom Zustand der Räume ab. Das lässt sich im ersten Gespräch klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.