Eine Wohnungsauflösung und eine Reinigung nach einem Todesfall sind zwei verschiedene Arbeiten. Die eine räumt Hausrat aus. Die andere betrifft das Material, in das Rückstände eingedrungen sind. Wir übernehmen beides: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall sowie die Wohnungsauflösung in Ransbach-Baumbach.
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Was nacheinander passiert
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, ruht jede Arbeit, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigeben. Vorher betritt sie niemand von uns.
- Warum Wischen nicht hilft. Ein Fußboden besteht aus mehreren Schichten. Oben liegt der sichtbare Belag, darunter folgen Kleber, Dämmung und Estrich. Flüssigkeit bleibt nicht oben liegen. Sie läuft in Fugen, Nähte und Randbereiche und wird von den Schichten darunter aufgenommen. Estrich ist porös und saugt auf, was ihn erreicht. Was dort sitzt, ist von oben nicht mehr zu erreichen. Ein gewischter Boden sieht deshalb sauber aus, ohne biologisch sauber zu sein, und ein Tuch verteilt die Rückstände über die Fläche. Auch der Geruch hat seine Quelle in diesen Schichten. Er hört auf, sobald das belastete Material heraus ist.
- Der Anruf. Nützlich sind am Telefon: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und ob der Ort bereits freigegeben wurde. Daraus ergibt sich, was als Nächstes sinnvoll ist.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Beschriftung.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Welcher dieser Wege der richtige ist, klärt sich im Gespräch und beim Termin in der Wohnung. Bis zum Angebot ist nichts entschieden.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.