Nach einem Leichenfund bleibt für Angehörige und Eigentümer die Frage, ob die Räume später wieder vermietet oder verkauft werden können. Das ist möglich, sobald die Rückstände dort entfernt sind, wo sie ins Material gezogen sind. Wir übernehmen in Rain die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, wir übernehmen eine Wohnung nach einem Todesfall, und wir erledigen die Wohnungsauflösung, wenn der Hausrat mit heraus soll.
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Was nacheinander passiert
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei im Haus, beginnt keine Reinigung, bevor der Ort freigegeben ist. Bis dahin bleibt alles unberührt liegen.
- Nichts selbst putzen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft. Ein Eimer Wasser kommt an diese Schichten nicht heran; er verteilt, was oben liegt, statt es zu entfernen. Deshalb sagt eine Fläche, die sauber aussieht, nichts über ihren biologischen Zustand. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt in diesem Material und geht weg, sobald die Quelle heraus ist.
- Der Anruf. Am Telefon hilft alles, was Sie ohnehin wissen: welcher Raum betroffen ist, welcher Bodenbelag dort liegt, ob die Freigabe vorliegt und ob die Wohnung am Ende leer sein soll.
- Ansehen, was zu tun ist. Danach sieht sich jemand die Räume an, kostenlos. Bei diesem Termin lässt sich auch festlegen, die Arbeitszeiten so zu legen, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Ihre Zustimmung entscheidet, ob und wann gearbeitet wird.
- Ausführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Bei einer Wohnungsauflösung geht es danach weiter mit dem Hausrat, bis die Wohnung leer und gereinigt ist und wieder übergeben werden kann.
Ob es bei einem einzelnen Raum bleibt oder die ganze Wohnung geleert wird, klärt das Gespräch und danach die Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.