Damit eine Wohnung nach einem Leichenfund wieder ihren normalen Zustand erreicht, muss zuerst das Material heraus, in das etwas eingezogen ist. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung in Pyrbaum, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf. Wie viel dabei zu tun ist, zeigt sich erst, wenn jemand die Räume gesehen hat.
Weil man einer Fläche ihren biologischen Zustand nicht ansehen kann. Rückstände wandern in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich, während oben kaum etwas davon sichtbar bleibt. Ein Boden kann also sauber wirken und darunter belastet sein, und wer mit Wasser und Reiniger darüber geht, verteilt die Rückstände eher, als dass er sie entfernt. Deshalb beurteilt jemand mit Erfahrung vor Ort, wie weit es reicht, statt aus der Ferne zu raten. Wir entfernen anschließend das belastete Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht vor der Besichtigung keine Zahl fest. Die Besichtigung selbst kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Gehört eine Wohnungsauflösung dazu, wird dabei auch geklärt, welcher Hausrat geräumt wird. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Nein, er geht dauerhaft weg, sobald die Quelle im Material verschwunden ist. Der Geruch hängt nicht in der Luft, sondern kommt aus dem, was in Böden, Fugen und Wandanschlüsse gezogen ist. Mit der Reinigung entfällt damit auch seine Ursache.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Beginnen können wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Am Telefon genügt es zu schildern, was vorgefallen ist und wer den Zugang zur Wohnung ermöglichen kann. Den Rest klärt der Termin vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
